AGB
llgemeine Lieferbedingungen Arli Group B.V. handelnd unter dem Namen Dutch Home Company
Version September 2025
Artikel 1: BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Sofern sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt, haben die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen großgeschriebenen Begriffe folgende Bedeutung:
- Angebot: jedes Angebot von Arli zum Abschluss eines Vertrags.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen: diese Allgemeinen Lieferbedingungen von Arli.
- Arli: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Arli Group B.V., handelnd unter dem Namen Dutch Home Company, mit Sitz in Almelo, eingetragen im Handelsregister der Industrie- und Handelskammer unter der Nummer 06073466, Verwenderin dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Verbraucher: jede natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die nicht ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
- Fernabsatz: ein Vertrag mit einem Verbraucher, bei dem bis einschließlich zum Vertragsabschluss ausschließlich ein oder mehrere Fernkommunikationsmittel verwendet werden (z.B. Verkauf ausschließlich über die Website oder den Webshop von Arli).
- Bestellung: eine Angebotsanfrage, Bestellung, Beauftragung oder Order des Vertragspartners bei Arli bezüglich zu liefernder Produkte.
- Vertrag: jeder Vertrag zwischen den Parteien über den (Ver-)Kauf und die Lieferung von Produkten und/oder zugehörigen Dienstleistungen durch Arli an den Vertragspartner.
- Partei(en): Arli und/oder der Vertragspartner.
- Produkt(e): alle körperlichen Sachen, die Arli an den Vertragspartner liefert.
- Vertragspartner: der Verbraucher, natürliche Personen, die gewerblich oder beruflich handeln, und/oder juristische Personen, denen Arli ein Angebot macht und/oder mit denen Arli einen Vertrag über die Lieferung von Produkten und/oder zugehörigen Dienstleistungen abschließt.
Artikel 2: ANWENDBARKEIT
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle Angebote und Verträge mit Arli. Abweichungen von diesen Bestimmungen sind nur wirksam, sofern sie im Voraus ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für Verträge mit Arli, zu deren Durchführung Arli Dritte einschalten muss.
- Waren die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf einen (früheren) Vertrag anwendbar, so gelten sie automatisch – ohne dass dies nochmals ausdrücklich zwischen den betreffenden Parteien vereinbart werden muss – für jeden danach zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag, sofern nicht hinsichtlich des betreffenden Vertrags ausdrücklich und schriftlich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde.
- Die Anwendbarkeit von allgemeinen oder besonderen (Einkaufs-)Bedingungen des Vertragspartners auf einen Vertrag wird von Arli ausdrücklich zurückgewiesen, es sei denn und erst nachdem diese Bedingungen ausdrücklich und schriftlich von Arli für den betreffenden Vertrag als anwendbar erklärt wurden. Eine auf diese Weise erklärte Anwendbarkeit von Bedingungen des Vertragspartners auf einen Vertrag führt in keinem Fall dazu, dass diese Bedingungen stillschweigend auch auf einen später geschlossenen Vertrag Anwendung finden.
- Im Falle der Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Vertragspartner bleiben die übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt auf den Vertrag anwendbar. Die Parteien werden in diesem Fall in gegenseitigem Einvernehmen eine nichtige oder anfechtbare Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzen, die wirksam bzw. nicht anfechtbar ist und dem Zweck und der Zielsetzung der nichtigen bzw. anfechtbaren Bestimmung möglichst nahekommt.
- Soweit ein Vertrag von einer oder mehreren Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweicht, haben die Bestimmungen des Vertrags Vorrang. Die übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben in diesem Fall uneingeschränkt auf den Vertrag anwendbar.
Artikel 3: ANGEBOTE
- Alle Angebote, Preislisten usw. sind freibleibend, sofern sie nicht eine von Arli angegebene Annahmefrist enthalten. Enthält eine Offerte oder ein Angebot ein freibleibendes Angebot und wird dieses vom Vertragspartner angenommen, ist Arli berechtigt, das Angebot innerhalb von fünf (5) Tagen nach Eingang der Annahme bei Arli zu widerrufen.
- Arli ist berechtigt, die mit der Erstellung, Ausarbeitung und Abgabe eines Angebots verbundenen Kosten in Rechnung zu stellen, sofern Arli den Vertragspartner vorab schriftlich auf die Zahlungspflicht sowie auf die Höhe dieser Kosten hingewiesen hat.
- Von Arli gezeigte und/oder bereitgestellte Muster und Modelle sowie Angaben zu Farben, Maßen und sonstige Beschreibungen in Broschüren, Werbematerialien, auf Websites oder in Social Media von Arli sind so genau wie möglich, gelten jedoch lediglich als Richtangaben. Hieraus können keine Rechte abgeleitet werden, sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
- Arli behält sich ausdrücklich das Recht vor, auch während der Gültigkeitsdauer ihrer Informationsmaterialien, darunter unter anderem Kataloge, Angebote und Werbeaktionen, Änderungen an ihren Produkten vorzunehmen.
Artikel 4: ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGS
- Unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt ein Vertrag ausschließlich zustande:
- durch Annahme eines Angebots durch den Vertragspartner;
- durch schriftliche Auftragsbestätigung einer vom Vertragspartner (mündlich oder schriftlich) erteilten Bestellung, die nicht auf einem Angebot beruht;
- dadurch, dass Arli tatsächlich mit der Ausführung eines Auftrags des Vertragspartners beginnt.
- Der Vertrag tritt an die Stelle sämtlicher früherer Vorschläge, Korrespondenz, Absprachen oder sonstiger Mitteilungen zwischen den Parteien, die vor Abschluss des Vertrags erfolgt sind, auch wenn diese vom Vertrag abweichen oder ihm widersprechen.
- Unbeschadet der vorstehenden Absätze dieses Artikels behält sich Arli das Recht vor, Bestellungen abzulehnen. Der Vertragspartner wird über eine solche Ablehnung – mit oder ohne Angabe von Gründen – informiert. Eine gegebenenfalls bereits geleistete Zahlung wird in diesem Fall selbstverständlich auf das Konto des Bank- oder Kreditkarteninstituts zurückerstattet, von dem die Zahlung stammt.
- Änderungen und/oder Ergänzungen eines Vertrags gelten ausschließlich nach schriftlicher Annahme durch Arli. Arli ist nicht verpflichtet, Änderungen und/oder Ergänzungen eines Vertrags zu akzeptieren, und ist berechtigt zu verlangen, dass hierfür ein gesonderter Vertrag abgeschlossen wird. Arli ist berechtigt, etwaige mit den Änderungen und/oder Ergänzungen verbundenen Kosten dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen.
- Zusagen von Mitarbeitern oder Vertretern von Arli sowie mit diesen getroffene Vereinbarungen sind für Arli gegenüber dem Vertragspartner nur verbindlich, sofern und soweit diese Zusagen und/oder Vereinbarungen von Arli schriftlich bestätigt wurden.
Artikel 5: PREISE & PREISÄNDERUNGEN
- Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro und – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – zuzüglich Verpackungs-, Transport- und Lieferkosten (im weitesten Sinne) sowie zuzüglich Mehrwertsteuer und/oder anderer behördlich auferlegter Abgaben jeglicher Art.
- Sofern zwischen dem Datum des Zustandekommens des Vertrags und der Lieferung des Produkts die Kosten für das bestellte Produkt oder die verwendeten Materialien steigen und/oder von der Regierung und/oder Berufsverbänden Änderungen bei Löhnen, Arbeitsbedingungen oder Sozialbestimmungen vorgenommen werden, ist Arli berechtigt, diese Erhöhungen an den Vertragspartner weiterzugeben.
Im Falle, dass der Vertragspartner ein Verbraucher ist, gilt, dass der Verbraucher das Recht hat, den Vertrag zu widerrufen, wenn der Preis innerhalb von drei (3) Monaten nach Vertragsabschluss erhöht und in Rechnung gestellt wird. - Falls zwischen den im vorherigen Absatz genannten Daten eine neue Preisliste von Arli und/oder ihren Lieferanten herausgegeben oder in Kraft gesetzt wird, ist Arli berechtigt, die darin angegebenen Preise an den Vertragspartner weiterzugeben oder die Bestimmungen des vorherigen Absatzes anzuwenden.
Im Falle, dass der Vertragspartner ein Verbraucher ist, gilt, dass der Verbraucher den Vertrag widerrufen kann, wenn der Preis innerhalb von drei (3) Monaten nach Vertragsabschluss erhöht und in Rechnung gestellt wird. - Wenn der Mehrwertsteuersatz (MwSt.) von behördlicher Seite geändert wird, erfolgt zwischen den Parteien eine Abrechnung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
- Alle Forderungen von Arli gegenüber dem Vertragspartner sind sofort fällig in folgenden Fällen:
- wenn nach Vertragsabschluss Arli Umstände bekannt werden, die ihr berechtigte Gründe geben zu befürchten, dass der Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, dies nach alleinigem Ermessen von Arli;
- wenn Arli vom Vertragspartner beim Vertragsabschluss Sicherheit für die Erfüllung gemäß Artikel 5.3 verlangt hat und diese Sicherheit ausbleibt oder unzureichend ist;
- im Falle von Liquidation, Insolvenz oder Antrag auf Insolvenz oder Stundung der Zahlungen des Vertragspartners oder – soweit der Vertragspartner eine natürliche Person/Verbraucher ist – Anwendung des niederländischen Gesetzes über Schuldenbereinigung für natürliche Personen (WSNP) auf den Vertragspartner.
Artikel 6: LIEFERZEIT
- Die angegebenen Lieferzeiten und Fristen sind stets nur Richtwerte und dürfen niemals als verbindlich angesehen werden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Eine Überschreitung der vereinbarten Lieferzeit begründet keinerlei Anspruch auf Schadensersatz. Bei nicht rechtzeitiger Lieferung muss Arli zunächst schriftlich in Verzug gesetzt werden und eine angemessene Frist zur Behebung eingeräumt bekommen.
- Die von Arli angegebene Lieferzeit beginnt, sobald über alle (technischen) Details Einigkeit erzielt, alle notwendigen Informationen vorliegen und alle erforderlichen Bedingungen für die Vertragserfüllung erfüllt sind.
- Bei Festlegung der Lieferzeit geht Arli davon aus, dass sie den Auftrag unter den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden Umständen ausführen kann.
- Wenn sich die Umstände seit Vertragsabschluss geändert haben, kann Arli die Lieferzeit um die für die Ausführung unter den geänderten Bedingungen erforderliche Dauer verlängern. Kann die Arbeit dadurch nicht in den Plan von Arli eingepasst werden, wird sie ausgeführt/abgeschlossen, sobald dies möglich ist.
- Bei Aussetzung der Pflichten durch Arli wegen eines Verschuldens des Vertragspartners verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Aussetzung. Kann die Arbeit dadurch nicht in den Plan von Arli eingepasst werden, wird sie ausgeführt/abgeschlossen, sobald dies möglich ist.
- Arli gerät erst dann in Verzug, wenn eine schriftliche Mahnung des Vertragspartners eingegangen ist, die eine Frist von mindestens einem (1) Monat zur Lieferung setzt, und die Lieferung innerhalb dieser Frist nicht erfolgt. Der Vertragspartner hat im Falle der Vertragsauflösung keinen Anspruch auf Schadensersatz, es sei denn, die Verzögerung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Geschäftsführung von Arli oder ihrer leitenden Angestellten.
Artikel 7: LIEFERUNG, TRANSPORT UND RISIKO
- Die Lieferung in den Niederlanden erfolgt frachtfrei an die angegebene Adresse bei einem Nettowarenwert ab 250,00 € zzgl. MwSt., sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
- Der Vertragspartner ist selbst für die Richtigkeit der von ihm oder seinen Dritten (z. B. Endkunden) angegebenen Lieferadressen verantwortlich. Eventuelle Zusatzkosten trägt der Vertragspartner.
- Bei Teillieferungen wird jede Lieferung als eigenständige Transaktion betrachtet.
- Arli erfüllt ihre Lieferpflicht, indem die Produkte zum vereinbarten Zeitpunkt im eigenen Lager oder im Lager eines von Arli beauftragten Dritten zur Verfügung gestellt werden. Das von oder im Auftrag des Vertragspartners unterzeichnete Lieferdokument und/oder die beigefügten Unterlagen des Transportunternehmens sind vollständiger Nachweis für die Lieferung.
- Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Annahme der Produkte zu ermöglichen. Weigert er sich oder ist eine Lieferung nicht möglich, wird Arli die Produkte 15 Werktage lagern. Danach ist Arli nicht mehr verpflichtet, die Produkte bereitzuhalten und kann sie an Dritte verkaufen. Der Vertragspartner bleibt dennoch verpflichtet, die Produkte abzunehmen und entstandene Schäden zu ersetzen, einschließlich Lager- und Transportkosten.
- Lieferung erfolgt an die vom Vertragspartner angegebene Adresse. Die Entladung erfolgt auf Kosten und Risiko des Vertragspartners.
- Arli kann Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen, bevor sie die Produkte liefert.
- Ausfuhr- und Einfuhrzölle, Steuern und sonstige behördliche Abgaben trägt der Vertragspartner, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
- Bei Lieferhindernissen außerhalb der Kontrolle von Arli können zusätzliche Kosten an den Vertragspartner weitergegeben werden.
- Alle auf Wunsch des Vertragspartners entstehenden Kosten trägt der Vertragspartner, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
- Arli ist berechtigt, Dritte zur Vertragserfüllung einzuschalten.
- Das Risiko von Verlust oder Beschädigung geht auf den Vertragspartner über, sobald die Produkte in seinen Machtbereich oder den von ihm eingesetzten Hilfspersonen gelangen, sofern nicht anders vereinbart.
- Arli kann Verpackungsmaterial verwenden, dessen Kosten dem Vertragspartner in Rechnung gestellt werden. Rückerstattung erfolgt nur bei einwandfreiem Zustand der Verpackung.
- Der Vertragspartner kann das zurückgesandte Verpackungsmaterial gegen neues Produktmaterial eintauschen.
Artikel 8: ZAHLUNG
- Sofern nicht anders vereinbart, ist die Rechnung von Arli innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen.
- Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zu verweigern.
Dieser Absatz gilt nicht, wenn der Vertragspartner ein Verbraucher ist. - Wird eine Rechnung nach Ablauf der im vorherigen Absatz genannten Frist nicht vollständig bezahlt, gilt:
- Arli ist berechtigt, ab diesem Zeitpunkt eine Kreditlimitgebühr von 2 % in Rechnung zu stellen, ohne dass eine weitere Mahnung erforderlich ist;
- Arli ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Handelszinssatzes gemäß Artikel 6:119a BW zuzüglich 2 % zu berechnen, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist. Bruchteile eines Monats gelten als volle Monate;
- alle weiteren offenen Rechnungen sind ebenfalls sofort fällig.
- Im Falle eines Verbrauchers darf Arli nur den gesetzlichen Zinssatz gemäß Artikel 6:119 BW berechnen; die Kreditlimitgebühr entfällt.
- Zusätzlich zu den vorstehenden Rechten kann Arli vom Vertragspartner alle außergerichtlichen Kosten verlangen, die durch die verspätete Zahlung verursacht wurden, berechnet gemäß Staffel Außergerichtlicher Inkassokosten.
Bei Verbrauchern sind diese Kosten erst nach Ablauf der Zahlungsfrist und nach schriftlicher Mahnung innerhalb von 14 Tagen fällig. - Hat der Vertragspartner nicht rechtzeitig gezahlt, kann Arli die Lieferung des Produkts aussetzen, bis vollständige Zahlung erfolgt oder eine von Arli akzeptierte Sicherheit geleistet wird.
- Leistungen des Vertragspartners werden zunächst auf Zinsen und außergerichtliche Kosten angerechnet und danach auf die ältesten offenen Rechnungen, selbst wenn der Vertragspartner die Zahlung für eine spätere Rechnung bestimmt.
Artikel 9: EIGENTUMSVORBEHALT
- Das gelieferte Produkt bleibt Eigentum von Arli, bis der Vertragspartner alle Forderungen aus dem betreffenden Vertrag erfüllt hat. Der Vertragspartner muss die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte identifizierbar halten und von anderen Gegenständen trennen.
- Produkte unter Eigentumsvorbehalt dürfen nur im normalen Geschäftsbetrieb weiterverkauft werden. Jede andere Übertragung ist ausgeschlossen. Solange Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Vertragspartner das Produkt nicht verpfänden oder Rechte daran einräumen.
- Arli kann vom Vertragspartner verlangen, ein Pfandrecht nach Artikel 3:237 BW zu begründen, falls der Vertragspartner den Kaufpreis nicht vollständig zahlt.
- Bei Nichterfüllung oder begründeter Furcht der Nichterfüllung kann Arli das Produkt beim Vertragspartner oder Dritten, die es für den Vertragspartner halten, zurückholen. Der Vertragspartner muss dabei mitwirken, unter Androhung einer Vertragsstrafe von 10 % des Vertragswertes pro Tag.
- Auf erstes Verlangen von Arli verpflichtet sich der Vertragspartner:
- die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte zu versichern;
- alle Ansprüche aus Versicherungen an Arli zu verpfänden;
- alle Forderungen aus Weiterverkäufen an Arli zu verpfänden;
- sonstige angemessene Maßnahmen zum Schutz des Eigentums von Arli mitzutragen.
- Bei Lieferung in ein anderes Land als die Niederlande gilt zusätzlich das jeweilige nationale Eigentumsvorbehaltsrecht, soweit dies möglich ist.
Artikel 10: GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE
- Alle geistigen Eigentumsrechte an Daten und Produkten verbleiben ausschließlich bei Arli oder ihren Lizenzgebern.
- Nach Zahlung des fälligen Betrags erhält der Vertragspartner ein Nutzungsrecht.
- Während der Vertragsausführung entstehende Rechte verbleiben bei Arli; der Vertragspartner muss auf erstes Verlangen alle Handlungen zur Übertragung vornehmen.
- Der Vertragspartner darf keine Änderungen an Daten oder Produkten ohne schriftliche Zustimmung von Arli vornehmen.
- Der Vertragspartner darf die Daten oder Produkte nicht ohne schriftliche Zustimmung veröffentlichen oder verwenden.
- Bei Ansprüchen Dritter entscheidet allein Arli über Reaktionen.
- Der Vertragspartner stellt Arli frei gegenüber Ansprüchen Dritter aus übermittelten Daten.
Artikel 11: PRÜFUNG, MÄNGELFRIST UND VERJÄHRUNG
- Der Vertragspartner muss die Produkte direkt bei Lieferung, spätestens jedoch innerhalb von drei (3) Werktagen, auf erkennbare Mängel prüfen und Arli schriftlich informieren.
- Verborgene Mängel müssen innerhalb von zehn (10) Tagen, spätestens jedoch zwölf (12) Monate nach Lieferung gemeldet werden.
- Reklamationen zu Rechnungen müssen innerhalb von 30 Tagen schriftlich erfolgen.
- Reklamationen entbinden nicht von der Zahlungspflicht.
- Rechtzeitige und berechtigte Reklamationen werden gemäß dem folgenden Artikel behandelt. Für Verbraucher gilt dies nur im gesetzlich zulässigen Rahmen.
Artikel 12: GARANTIEN UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE
- Arli verpflichtet sich, Mängel, die bei Lieferung bereits bestanden, innerhalb von mindestens drei (3) Monaten kostenfrei zu beheben oder zu ersetzen. Bei Herstellergarantie erfolgt die Abwicklung über den Hersteller.
- Die Verpflichtung gilt nur für Mängel, die unter normalen Bedingungen und bestimmungsgemäßer Nutzung auftreten.
- Natürliche Produkte können geringe Verunreinigungen aufweisen – dies gilt nicht als Mangel.
- Äußere Unvollkommenheiten durch Materialeigenschaften begründen keinen Anspruch, außer bei minderwertiger Qualität oder unsachgemäßer Verarbeitung durch Arli.
- Normvorgaben binden Arli nur, wenn schriftlich festgelegt; Toleranz max. 10 %.
- Geringfügige Abweichungen in Maß, Farbe, Oberfläche, Struktur etc. sind kein Ablehnungsgrund.
Artikel 13: HAFTUNG
- Die Haftung für mangelhafte Leistung ist auf die Behebung des Mangels bzw. erneute ordnungsgemäße Lieferung maximal bis zur Höhe der betreffenden Rechnung beschränkt.
- Arli haftet nicht für Folgeschäden, entgangene Gewinne, Betriebsunterbrechungen etc.
- Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Arli.
- Der Vertragspartner muss Arli spätestens 4 Wochen nach Schadenseintritt schriftlich informieren. Bei Verbrauchern gilt 1 Jahr.
- Im Falle gerichtlicher Feststellung einer Haftung ist die Entschädigung auf direkte Schäden beschränkt, max. Vertragswert oder bei Duoverträgen über ein Jahr auf Jahreswert, maximal 50.000 €.
- Angemessene Kosten für Erfüllung des Vertrags;
- Angemessene Kosten zur Feststellung von Ursache und Umfang des Schadens;
- Angemessene Kosten zur Vermeidung oder Begrenzung von Schaden.
- Der Vertragspartner stellt Arli frei gegenüber Ansprüchen Dritter.
- Arli haftet nicht für erteilte Ratschläge, technische Daten oder Anweisungen.
- Beschränkungen gelten nicht für Verbraucher.
Artikel 14: HÖHERE GEWALT
- Bei nicht verschuldeter Nichterfüllung kann Arli ihre Pflichten aussetzen oder den Vertrag kündigen, ohne Schadenersatz zu leisten. Teilweise ausgeführte Verträge bleiben zahlungspflichtig.
- Beispiele: Krieg, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Streiks, Maschinenstörungen, Epidemien, Naturereignisse etc.
Artikel 15: AUFLÖSUNG
- Verzicht auf Auflösung nach 6:265 BW, außer wie hier vereinbart. Für Verbraucher gelten Ausnahmen nicht.
- Auflösung durch den Vertragspartner nur mit Zustimmung von Arli; Abnahme bereits bestellter Produkte und Mindestentschädigung 1/3 des Vertragswerts.
- Arli kann bei Verschulden des Vertragspartners den Vertrag sofort schriftlich auflösen.
- Automatische Auflösung bei Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit, Entzug der Verfügungsbefugnis.
- Bereits gezahlte Beträge werden nicht zurückerstattet; Arli behält Anspruch auf Schadenersatz.
Artikel 16: PRODUKTE DRITTER
- Für Produkte Dritter gelten deren Bedingungen, sofern schriftlich mitgeteilt. Andernfalls gelten die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen.
Artikel 17: VERTRAULICHKEIT
- Beide Parteien sind zur Geheimhaltung sämtlicher vertraulicher Informationen verpflichtet.
- Gesetzliche Offenlegungspflichten entbinden nicht von Schadenersatzpflicht oder Auflösung des Vertrags.
Artikel 18: SONSTIGES
- Arli beachtet alle relevanten Datenschutzgesetze; ggf. werden gesonderte Vereinbarungen geschlossen.
- Beide Parteien sind unabhängig; keine gegenseitige Vertretung.
- Vertragspartner darf Rechte und Pflichten ohne schriftliche Zustimmung nicht übertragen.
- Arli kann Pflichten/ Rechte an Dritte übertragen; Verbraucher können innerhalb von 2 Wochen kündigen.
- Keine Verrechnung von Forderungen des Vertragspartners.
- Wenn Arli keine strikte Einhaltung verlangt, bleibt das Recht zur Durchsetzung bestehen.
- Vertragspartner liefert an Verbraucher unter Beachtung der geltenden Verbrauchergesetze.
Artikel 19: MARKTPLATZVERBOT
- Ohne schriftliche Zustimmung dürfen Produkte von Arli nicht über Online-Marktplätze in der EWR verkauft werden. Eigener Webshop und Werbewebsites sind erlaubt.
- Vertragspartner verpflichtet Wiederverkäufer zu gleicher Einschränkung.
- Arli kann Lieferungen stoppen, wenn Produkte über Marktplätze verkauft werden.
- Vertragspartner informiert Arli über Verstöße Dritter und setzt Lieferungen ggf. aus.
Artikel 20: ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
- Auf alle Verträge gilt niederländisches Recht; CISG wird ausgeschlossen.
- Alle Streitigkeiten werden vor dem zuständigen Gericht am Sitz von Arli verhandelt. Bei Verbrauchern das gesetzlich zuständige Gericht.
Artikel 21: ÄNDERUNG DER ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN UND KÜNDIGUNG VON DAUERVERTRÄGEN
- Arli kann einseitig Änderungen der Allgemeinen Bedingungen vornehmen; sie treten zu dem angekündigten Zeitpunkt in Kraft.
- Bei Dauerverträgen kann Arli jederzeit ohne Frist kündigen; kein Anspruch auf Schadenersatz.
Zusätzliche Bestimmungen bei Bestellungen durch Verbraucher im Fernabsatz
Die folgenden Bestimmungen gelten nur bei Verträgen über Fernabsatz zwischen Verbraucher und Arli. Bei Widersprüchen haben diese Vorrang.
Artikel 22: WIDERRUFSRECHT UND RÜCKGABE
- Verbraucher haben Widerrufsrecht wie im zweiten Absatz beschrieben.
- Produkte müssen auf Fehler oder Schäden geprüft und innerhalb von 14 Tagen gemeldet werden. Modelformular oder eindeutige Erklärung kann verwendet werden.
- Widerrufsrecht gilt nicht für personalisierte Produkte oder vermischte Produkte.
- Bei rechtzeitigem Widerruf und Rücksendung kann Umtausch oder Rückzahlung inklusive Standardversand erfolgen; Rücksendekosten trägt der Verbraucher.
- Arli erstattet innerhalb von 14 Tagen nach Widerruf und Rücksendung über die ursprüngliche Zahlungsmethode.
- Risiko und Beweislast für rechtzeitigen Widerruf liegen beim Verbraucher; Schäden können Arli in Rechnung gestellt werden.
- Verbraucher hat Anspruch auf mangelfreie Produkte; Arli löst Probleme zeitnah.
Artikel 23: BESCHWERDEVERFAHREN
- Arli hat ein bekanntes Beschwerdeverfahren, Beschwerden werden gemäß diesem Verfahren behandelt.
- Beschwerden müssen innerhalb von 7 Tagen per E-Mail eingereicht werden.
- Antwort innerhalb von 14 Tagen; bei längerer Bearbeitung wird Empfangsbestätigung und voraussichtlicher Antworttermin gesendet.
- Verbraucher gibt Arli 4 Wochen Zeit zur Lösung; danach mögliches Streitverfahren.
- Beschwerden können über das europäische ODR-Plattform oder Gerichte eingereicht werden.
- Beschwerden setzen Zahlungsverpflichtungen nicht aus, außer schriftlich von Arli bestätigt.
- Bei berechtigten Beschwerden ersetzt Arli Produkte, repariert oder erstattet den Kaufpreis.